In Düsseldorf ist der Zuschlagsbetrag der Endpreis. Weitere Gebühren und Umsatzsteuer werden nicht erhoben.
Dieses ist aber nicht immer der Fall :
Versteigerungen sind eine gute Möglichkeit, sich zum Weiterverkauf günstig mit Ersteigerungsgut aller Art einzudecken. Natürlich müssen Sie darauf achten, daß das Ersteigerungsgut vom Endpreis nicht höher wird, als der minimalst mögliche Gewinn im Weiterverkauf. Desweiteren ist es wichtig zu wissen, daß bei Versteigerungen immer Versteigerungsbedingungen gelten, die Sie immer beachten sollten. Besonders etwaiger Preisaufschlag (15 % =Verdienst des Auktionators) und die Mehrwertsteuer ist zu beachten. Hierbei gibt s zwei Möglichkeiten :
Behördliche Versteigerungen vom Bund, Ländern, Gemeinden, Polizei, Bundeswehr und THW :
a) AUKTIONSPREIS + AUFPREIS (15 %) + 19 % MWS auf den AUFPREIS
Versteigerungen von Privat- und Firmeneigentum :
b) AUKTIONSPREIS + AUFPREIS (15 %) + 19 % MWS auf AUFPREIS + AUKTIONSPREIS zusammen = volle MWS
Diese Unterschiede in der Versteuerung werden meist vor der Versteigerung bekanntgegeben. Einige Auktionskataloge weisen auch schon im Text darauf hin. Sollte beides nicht angegeben sein, unbedingt erfragen!
Ist das Fahrzeug nun ersteigert, hat der Ersteigerer spätenstens 60 Minuten nach Beendigung der Versteigerung den Endpreis in bar Zeit zu entrichten. Der Ersteigerer hat sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises, eines gültigen Passes (bei Staatsangehörigen aus Ländern, die nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehören, nur in Verbindung mit einer Meldebestätigung) seinen Namen und seine Anschrift zu legitimieren.
Wird ein Fahrzeug nicht bezahlt führt das zum Auschluß von weiteren Versteigerungen.
Fahrzeuge können nicht vor einer Auktion oder nach einer Auktion gekauft werden.
Für die gekauften Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen. Mit der Aushändigung des Kraftfahrzeugbriefs und der Eigentumsbescheinigung geht das Eigentum an dem ersteigerten Fahrzeug und die Gefahr auf den Käufer über.
Werden die erworbenen Kraftfahrzeuge nicht bis zu einem festgelegten Tag abgeholt, sind meißt Standgebühren pro Tag fällig.
Ist die anfällige Standgebühr bei Abholung der ersteigerten Fahrzeuges nicht bezahlt – und kann dieses nicht durch die Vorlage einer Zahlungsquittung bewiesen werde – wird das ersteigerte Fahrzeug nicht ausgehändigt.
Wenn das ersteigerte Fahrzeug das Ersteigerungsgelände aus eigener Kraft verlassen wird, ist dieses nur mit gültigen Kennzeichen möglich.
Ist das Fahrzeug nun ersteigert (Achtung: bei Versteigerungen wird immer gleich und mit Bargeld bezahlt) und an den Bestimmungsplatz gebracht worden, sollten Sie sich bei abgelaufenem TÜV- / AU-Bericht überlegen, ob Sie vor Verkauf nicht beides erneuern. Das erhöht die Möglichkeit des raschen Verkaufs des Fahrzeuges. Das gibt auch dem Käufer meist den Kaufanstoss!
Ihr Fahrzeug lässt sich natürlich besonders gut in den regionalen Tageszeitungen bewerben. Informieren sie sich über die Preise, bei Nichtverkauf des Fahrzeugs auf mögliche kostenlose Wiederholungen der Anzeige, Rabatte bei mehreren Anzeigentagen, usw .... . Um Überregional soviel Menschen mit Ihrer Anzeige zu erreichen, eignet sich besonders das Internet :
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