Für die Versteigerung von Polizei-Fahrzeugen / Fahrzeugen aus Behörden Fuhrparken gelten Bedingungen, die auch in der Versteigerungshalle durch Aushang eingesehen werden können.
Die zur Versteigerung angebotenen Polizei-Fahrzeuge oder andere Behörden- Fahrzeuge sind landeseigene Kraftfahrzeuge. Sie sind aus verschiedenen Gründen unwirtschaftlich geworden und werden unter Ausschluß jeglicher Rechte des Käufers wegen Rechts- oder Sachmängeln versteigert.
Je nach Standzeit der Fahrzeuge kann es unter Umständen dazu kommen, daß die Batterie leer ist. Ansonsten ist es notwendig, sich das Fahrzeug genau anzuschauen. Schauen Sie auch mal unter den Motorraum. Bei Ölflecken Obacht geben! Desweiteren auch nach Rost an den Radläufen schauen, da dieser Mangel zu Problemen mit dem TÜV führen kann. Auch in den Innenraum schauen. Dieser sieht speziell bei den Polizeifahrzeugen etwas anders aus. Oft fehlen Teile der Armatur (Zigarettenfach, ...) oder es befinden sich andere Ausstattungsteile im Fahrzeug (Zusatzheizung / Standheizung). Günstig bekommen sie die Fehlteile bei Schrottplätzen. Wer die Möglichkeit hat angebotene Unfallfahrzeuge reparieren zu lassen, sollte sich über die Fahrtüchtigkeit der Fahrzeuge informieren, oder aber schon einen PKW-Anhäner dabeihaben.
Die Mängelinformationen können im übrigen auch bei der Versteigerungsliste eingesehen werden. Die Fahrzeuge sind in der Regel verschlossen. Diebstähle aus den Fahrzeugen oder Beschädigungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Es erfolgt auch der Auschluß von weiteren Versteigerungen.
Die Gebote beginnen bei einem Mindestgebot und werden z.B. in Schritten von 10,- € bis zum Gebotsbetrag bis zu 250,- €, in Schritten von 25,- € bis zu einem Gebotsbetrag von 500,- €, in Schritten von 50,- € bis zum Gebotsbetrag bis 5000.- € und ab 5.000.- € in 100,- € Schritten abgegeben - so z.B. bei den Polizei-Versteigerungen der Oberfinanzdirektion Rheinland in Düsseldorf.